In Niedersachsen hat die Innenministerin Daniela Behrens gesagt, dass die Aktivistengruppe keine Bußgeld-Strafen bekommt - es gäbe keine rechtliche Grundlage dafür. Die Protestaktion an sich sei kein Grund, sie zu bestrafen. Es sei die Aufgabe des Staates, sich um die öffentliche Ordnung zu kümmern.
Protest ist kein Grund für Bußgeld - DAS aber schon
Die Innenministerin betonte, dass das nicht in allen Fällen gilt. Sollte die "Letzte Generation" gegen Anordnungen der Polizei verstoßen oder gefährlich in den Straßenverkehr eingreifen, würde die Polizei ein Strafverfahren einleiten.
Hier musste die "Letzte Generation" schon bezahlen
In Bayern, Hessen, Rheinland-Pfalz, Sachsen und in Baden-Württemberg wurde die "Letzte Generation" bereits mit Bußgeldern bestraft. In Hamburg mussten sie in den letzten zwei Jahren sogar knapp 60.000 Euro bezahlen. Die Berliner Polizei musste die Strafe zurücknehmen, weil das Verwaltungsgericht dagegen entschieden hat.
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