Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass Bemerkungen wie "Auf die Bewertung von Rechtschreibung wurde verzichtet" erlaubt sind. In einigen Fällen muss es sogar drin stehen, sagte der Präsident des Gerichts sinngemäß. Die damaligen Schüler, die geklagt hatten, wurden trotzdem diskriminiert: Schüler ohne Lese-Rechtschreib-Schwäche, die aus anderen Gründen anders bewertet wurden, haben keinen Vermerk bekommen - den hätte es aber geben müssen.
Die Kläger sind mit dem Urteil nicht zufrieden: Die drei ehemaligen Schüler wollten den Satz weg haben. Der Grund: Diese Bemerkung schrecke Arbeitgeber ab und sorge für Diskriminierung.
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Wieso gibt es den Zeugnisvermerk für Menschen mit Legasthenie?
Menschen mit der Lese-Rechtschreib-Störung kriegen bei Prüfungen zum Beispiel mehr Zeit. Auf Antrag ist es in einigen Bundesländern auch möglich, dass die Rechtschreibung nicht gezählt wird. Damit die Noten trotzdem aussagekräftig sind, gibt es den Vermerk - das meinen die Schulbehörden.
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