Im Prozess um den Tod eines Mannes nach einem Polizeieinsatz in Mannheim hat das Landgericht den Hauptangeklagten zu einer Geldstrafe verurteilt.  (Foto: SWR)

Mannheim

Tod nach Polizeieinsatz: Deshalb gibt es eine Geldstrafe

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Max Stokburger
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Louis Leßmann
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Ein psychisch kranker Mann ist im Jahr 2022 nach einem Polizeieinsatz in Mannheim gestorben. Jetzt gibt es ein Urteil.

Das Mannheimer Landgericht hat einen der beiden angeklagten Polizisten am Freitag freigesprochen. Sein 27-jähriger Kollege wurde wegen Körperverletzung im Amt zu einer Geldstrafe von 6.000 Euro verurteilt. Beide Polizisten können im Dienst bleiben. Sobald das Urteil rechtskräftig ist, will das Polizeipräsidium Mannheim nach eigenen Angaben die Disziplinarverfahren gegen die beiden Polizeibeamten weiterführen.

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Urteil in Mannheim gegen Polizisten nach Einsatz auf Marktplatz

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Der hauptsächlich angeklagte 27-jährige Polizeioberkommissar hat sich laut dem Urteil bei dem Vorfall im Mai vor zwei Jahren auf dem Mannheimer Marktplatz der Körperverletzung im Amt schuldig gemacht. Vor allem die vier Faustschläge gegen den Kopf des 47-Jährigen Opfers seien nicht gerechtfertigt gewesen, so der Vorsitzende Richter in der Urteilsbegründung. Der 47-jährige – ein psychisch kranker Mann - war kurz nach dem Polizeieinsatz gestorben. Die Beamten hatten den Mann zu Boden gebracht und einer hatte ihn geschlagen. Der Richter erklärte, der Polizei-Einsatz sei grundsätzlich nötig gewesen, weil von einer psychotischen Person eine Gefahr ausgehen könne. Es sei aber nach der Aussage von vier Gutachtern nicht erwiesen, dass der Mann wegen der Schläge durch einen Polizisten ums Leben kam. Es sei auch möglich, dass er wegen seiner Herzschwäche starb. Deshalb hatte auch die Staatsanwaltschaft ihren Vorwurf der Körperverletzung im Amt mit Todesfolge zurückgenommen und lediglich eine Bewährungsstrafe gefordert.

So begründet das Gericht das Urteil

  • Das Landgericht ist der Ansicht, dass der Einsatz grundsätzlich gerechtfertigt war. Denn: Der 47-Jährige habe Widerstand geleistet und einem der Polizisten ins Gesicht geschlagen.
  • Nicht gerechtfertigt sind laut Gericht die vier Faustschläge des Polizisten gegen den Kopf des 47-Jährigen. Diese seien nicht durch Notwehr begründbar.

Aber: Weil die Todesursache des Mannes nicht eindeutig geklärt werden konnte, blieb es bei dem eher milden Urteil, so das Gericht. Eine Gutachterin sprach zum Beispiel von Ersticken als Folge von Polizeigewalt. Ein anderer Gutachter sah als Todesursache die Herzschwäche des Mannes.

Der Tod des 47-Jährigen hatte eine Debatte über Polizeigewalt ausgelöst.

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