Wichtig: Hierbei geht es nicht um die aktuellen Preiserhöhungen bei Spotify, sondern um Fälle, die das Landgericht Berlin vor zwei Jahren verhandelte.
Spotify und Netflix vor Gericht: Darum ging's
Spotify und Netflix hatten in ihren AGBs stehen, dass sie ihre Abo-Preise ändern dürfen. Allerdings ist das Ganze eher schwammig formuliert - Netflix hat sich zum Beispiel das Recht eingeräumt, "von Zeit zu Zeit" die Preise zu ändern.
Schon 2021 hatte das Landgericht Berlin geurteilt, dass das so nicht geht. Mit dieser Entscheidung waren Netflix und Spotify aber nicht einverstanden. Sie legten Berufung ein. Das Kammergericht in Berlin hat jetzt aber genau so entschieden wie das Gericht davor. Das heißt:
- Preiserhöhungen müssen transparent sein: Laut Gericht dürfen die Streamingdienste nicht einseitig die Preise anziehen, ohne dass die Kunden zustimmen.
- Btw: In den Klauseln von Netflix und Spotify geht es nur darum, dass die Angebote teurer werden dürfen - zum Beispiel dann, wenn deren Kosten steigen. Von günstigeren Preisen bei geringeren Kosten ist nirgendwo die Rede.
Bekomme ich jetzt Geld zurück?
Vielleicht ist dir bei den aktuellen Preiserhöhungen bei Spotify aufgefallen: Der Dienst fragt inzwischen hartnäckig nach, ob man den aktuellen Preiserhöhungen zustimmt. Es läuft also so, wie es laut Gericht auch laufen soll. Das jetzige Gerichtsurteil hat auf die aktuellen Preiserhöhungen keinen Einfluss, schreibt uns auch eine PR-Firma, die Spotify vertritt.
Falls du allerdings von den früheren Preiserhöhungen ohne Zustimmung betroffen warst, könntest du Geld zurückbekommen:
- Dafür musst du das Geld laut Stiftung Warentest selbst bei Netflix und Spotify einfordern. Auf deren Webseite gibt es einen Musterbrief, den du dafür benutzen kannst.
- Du kannst zwar jetzt schon das Geld zurückfordern - die Kohle bekommst du aber erst, sobald das Gerichtsurteil final abgesegnet wurde. ⬇️
- Die beiden Urteile sind noch nicht rechtskräftig! Das heißt: Die Firmen können theoretisch noch vor dem Bundesgerichtshof in Berufung gehen. Ob das passieren wird, ist nicht sicher.
Transparenzhinweis: In einer früheren Version dieses Artikels haben wir nicht klar darauf hingewiesen, dass es bei dem Urteil nicht um die jetzigen Preiserhöhungen bei Spotify geht, sondern um vorherige. Dafür bitten wir um Entschuldigung.
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