Denn das Klimaschutz-Gesetz besagt: Wenn in einem bestimmten Bereich zu viele klimaschädliche Gase ausgestoßen werden, muss die Regierung was dagegen unternehmen. In den Bereichen Verkehr und Gebäude ist die Jahresgrenze für diese Gase jetzt schon überschritten. Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat daher entschieden: Die Bundesregierung muss handeln.
Das könnten Maßnahmen gegen klimaschädliche Gase sein:
- Tempolimit
- keine Steuervorteile für Diesel oder Dienstwagen mehr
- die Sanierung vieler Gebäude
Das Klimaschutz-Gesetz soll helfen die Ziele beim Klimaschutz bis 2030 einzuhalten. So soll zum Beispiel bis dahin weniger CO2 ausgestoßen werden.
Nach Urteil: Das sagt die Bundesregierung
Die Bundesregierung will vor das Bundesverwaltungsgericht ziehen und das Urteil anfechten. Das hat Verkehrsminister Volker Wissing der ARD gesagt und argumentiert, dass ein neues Klimaschutzgesetz geplant ist. Im neuen Gesetz sollen Bereiche wie Verkehr und Gebäude nicht mehr einzeln betrachtet werden. Im Fokus soll dann stehen, wie viel klimaschädliche Gase alle Ministerien zusammen ausstoßen.
Nice to know: Laut ARD kann es mehrere Monate dauern, bis sich das Bundesverwaltungsgericht mit der Klage befasst. Sollte das neue Klimaschutzgesetz bis dahin gültig sein, hätte das jetzige Urteil keine Grundlage mehr.
In Dubai findet derzeit der Weltklimagipfel statt:
Weltklimakonferenz Klimakonferenz: Jetzt doch Ausstieg aus Kohle, Öl und Gas?
Die Weltklimakonferenz in Dubai hat sich auf ein Schlussdokument verständigt. Das Ergebnis ist überraschend!