Leute steigen in einen ICE-Zug - Seit dem 7. Juni 2023 gelten neue Fahrgastrechte. Es gibt vor allem Änderungen bei den Entschädigungen (Foto: dpa Bildfunk, picture alliance/dpa | Michael Matthey)

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Seltener Geld zurück bei Verspätung? Das ändert sich jetzt für dich

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Isabel Gebhardt
Isabel GebhardtNEWSZONE-Team (Foto: SWR DASDING)
Djamila Chastukhina
Djamila Chastukhina (Foto: SWR DASDING)

Bisher gab es IMMER Geld zurück, wenn dein Zug zu spät am Ziel angekommen ist. Aber: Das ist jetzt nicht mehr so.

Entschädigungen - also das Geld, das du zurückbekommst, wenn du nicht pünktlich am Ziel bist - gibt es jetzt nicht mehr bei jeder Fahrt. Ab heute ist es wichtig, warum dein Zug Verspätung hatte. Es gibt KEINE Entschädigung mehr, wenn es wegen sogenannter höherer Gewalt ist. Dazu zählen:

  • Katastrophen
  • extremen Wetterbedingungen
  • andere Leute - zum Beispiel, wenn Personen im Gleis sind, es einen Notarzteinsatz gibt oder jemand die Tür aufhält
  • gestohlene Kabel oder Schienen
  • deine eigenen Schuld

In anderen Fällen bekommst du weiterhin Geld zurück. Das gilt auch, wenn es Ausfälle und Verspätungen wegen eines Streiks oder eines normalen Unwetters gibt. An den Entschädigungen hat sich auch nichts geändert. Es gilt:

  • ab 60 Minuten Verspätung: 25 Prozent des bezahlten Fahrpreises
  • ab 120 Minuten Verspätung: 50 Prozent des bezahlten Fahrpreises

Bisher konntest du bis ein Jahr nach der Zugfahrt dein Geld zurückverlangen. Jetzt ist das nur noch innerhalb von drei Monaten möglich. Beantragen kannst du die Entschädigung in der App, auf der Bahn-Webseite oder mit einem Formular.

Warum gibts jetzt weniger Entschädigung?

Das liegt an einer neuen EU-Verordnung. Deshalb mussten die Fahrgastrechte in Deutschland angepasst werden. Die Verordnung gilt seit dem 7. Juli 2023.

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