Kerzen und Blumen liegen vor dem Eingang der Waldbachschule. Dort hat ein Jugendlicher auf einen Mitschüler geschossen. (Foto: dpa Bildfunk, picture alliance/dpa | Philipp von Ditfurth)

Offenburg

15-Jähriger in der Schule erschossen: Mordanklage gegen Mitschüler

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An der Waldbachschule in Offenburg ist ein 9. Klässler getötet worden. Vor Gericht wird es um Mord gehen.

Das hat die Staatsanwaltschaft am Freitag in Offenburg mitgeteilt. Hier sind die Details:

  • Dem 15-jährigen mutmaßlichen Täter werden Mord und versuchter Mord vorgeworfen.
  • Demnach habe der Tatverdächtige "heimtückisch" gehandelt. Das ist eins der nötigen Merkmale für eine Mordanklage.
  • Wie es weitergeht, entscheidet das Landgericht Offenburg.
  • Wenn es zu einer Verhandlung kommt, dann vor der Jugendkammer. Dann wäre die Verhandlung nicht öffentlich.
  • Die mögliche Strafe: zwischen sechs Monaten und zehn Jahren Jugendknast.
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Staatsanwaltschaft erhebt Anklage

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Staatsanwaltschaft erhebt Anklage

Schüsse an Schule in Offenburg: Das ist passiert

Der Tatverdächtige war am Donnerstag (9. November) in sein Klassenzimmer in der Offenburger Schule gekommen. Bei einer Pressekonferenz sagten Polizei und Staatsanwaltschaft, dass der Tatverdächtige seinem 15-jährigen Mitschüler dann zwei Mal gezielt in den Kopf geschossen haben soll.

Dann habe er versucht, einen Molotowcocktail anzuzünden - das hat aber nicht geklappt. Der verletzte 15-Jährige ist später im Krankenhaus gestorben.

Dieser Mann hat wohl Schlimmeres verhindert!

Der Vater eines Schülers der Waldbachschule hat den mutmaßlichen Schützen nach der Tat aufgehalten. Er konnte ihn im Schulgebäude dazu bewegen, die Schusswaffe abzulegen. Dann hat er den mutmaßlichen Täter bis zum Eintreffen der Beamten festgehalten. Der Jugendliche ist aktuell in Untersuchungshaft.

Was ist im Fall noch wichtig?

Die Ermittler gehen davon aus, dass das Tatmotiv Eifersucht ist. Aus Jugendschutzgründen gibt es aber keine genaueren Details dazu. Die Schusswaffe hatte der 15-Jährige offenbar von seiner Familie.

Deshalb wird immer noch gegen die Eltern ermittelt. Dabei geht es um fahrlässige Tötung und Verstöße gegen das Waffengesetz. Laut eines Medienberichts soll es sich bei der Waffe um ein Erbstück des Opas gehandelt haben. Bestätigt ist das bisher nicht.

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